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Ihr Vermächtnis an PBI

Ihr Vermächtnis an PBI

Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, kann sein Leben sorglos geniessen. Mit einer Erbschaft oder einem Legat unterstützen Sie PBIs Arbeit für Gerechtigkeit und Frieden langfristig und nachhaltig.

«Mit meinem Legat zu Gunsten von PBI will ich Menschen in anderen Ländern etwas ermöglichen, das für mich grundlegend und selbstverständlich ist: die Einhaltung der Menschenrechte.»

Edith, PBI-Mitglied aus Ipsach/BE

Rechtlicher Rahmen

Mit einer letztwilligen Verfügung sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Ihren Wünschen verteilt wird. In Ihrem Testament können Sie PBI mit einem bestimmten Betrag (Legat) oder einem Teil Ihres Nachlasses (Erbschaft) berücksichtigen. Dies kann auch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich vorstellen könnten, PBI mit einem Legat oder einer Erbschaft zu begünstigen, nehmen Sie unverbindlichen Kontakt mit Anna Manconi, Verantwortliche für Projektbegleitung und Kommunikation von PBI Schweiz auf.