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Guatemala

Guatemala

In Guatemala herrscht nach wie vor ein Klima der Gewalt und Straflosigkeit. Wer sich für die Rechte der benachteiligten Bevölkerung einsetzt, wird oftmals verleumdet, verfolgt oder sogar umgebracht. PBI ist seit 1983 im Land aktiv und begleitet heute vorwiegend Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für Land- und Umweltrechte einsetzen. Dabei wird ein Gendersensitiver-Ansatz verwendet, um weibliche Verteidigerinnen besser zu unterstützen.

Projekt im Überblick

  • Standort: Guatemala-Stadt
  • Team: 12 Freiwillige
  • Koordination: 5 Angestellte in Guatemala-Stadt und Europa
  • Beginn des Projekts: 1983-1999, 2003 bis heute
  • Begleitete Organisationen

Lage der Menschenrechte

Im Bürgerkrieg zwischen 1960 und 1996 kamen mehr als 200'000 Personen ums Leben. Die guatemaltekische Bevölkerung erhoffte sich nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens 1996 eine Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte und eine gerechte Landverteilung. Seither hat sich die Situation, vor allem für die indigene Bevölkerung, nur wenig verändert. Es bestehen weiterhin grosse sozioökonomische Ungleichheiten und Diskriminierung. Durch Grossprojekte in den Bereichen Bergbau, Energie- und Landwirtschaft, welche häufig durch transnationales Kapital gefördert werden, verschärft sich die Situation der ländlichen Bevölkerung zunehmend.

Auch Gewalt, Kriminalität und Straflosigkeit liegen bis heute an der Tagesordnung. Kriegsverbrechen bleiben mehrheitlich ungeklärt und unbestraft. Der ehemalige Präsident Jimmy Morales beschloss 2019, das Mandat der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala zu beenden, was offene Ermittlungen gegen kriminelle Strukturen, die staatliche Institutionen infiltriert haben, stark gefährdet. Zudem hat der guatemaltekische Kongress Vorschläge für eine rückläufige Gesetzgebung vorgelegt. Diese garantierte zum einen Straffreiheit für schwere Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, sowie für bestimmte Korruptionshandlungen. Zum anderen würde es das Vereinigungsrecht und die Verteidigung der Menschenrechte einschränken. Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich gegen diese Missstände und Ungerechtigkeit wehren, werden häufig eingeschüchtert, bedroht und sogar umgebracht.

Weitere Informationen: