Direkt zum Inhalt

PBI an der 44. Session des UNO-Menschenrechtsrats

Bertita Caceres UN Human Rights Council
ts

Die dreiwöchige Session des UNO-Menschenrechtsrats ging am 17. Juli zu Ende. PBI wies in mehreren Interventionen auf die aktuell grössten Probleme in den Projektländern Honduras, Mexiko und Kolumbien hin.  

Fehlende Gewaltenteilung in Honduras

Die Organisation Asociación de Jueces por la Democracia (AJD) spricht von einer zunehmend schwächeren Gewaltenteilung. Dies spüren insbesondere benachteiligte Gruppen der honduranischen Bevölkerung sowie MenschenrechtsverteidigerInnen (MRV). Sie erhalten schlechteren Zugang zur Justiz, da ihre Fälle häufig vernachlässigt werden.

Die Corona-Pandemie verschlimmert die Situation des fehlenden Schutzes weiter. Die Forderungen nach virtuellen Anhörungen, die die Rechte und Garantien der Angeklagten respektieren, wurden ignoriert. Als Reaktion auf den Bericht des Sonderberichterstatters für RichterInnen und AnwältInnen, rufen PBI und ISHR (International Service for Human Rights) die Regierung dazu auf, den im Gesetz zum Schutz von VerteidigerInnen, JournalistInnen und Justizangestellten erwähnten spezialisierten Mechanismus zum Schutz von Justizangestellten einzurichten. Das Gesetz zum Mechanismus wurde bereits vor fünf Jahren verabschiedet und gerade jetzt wäre dieser zentral.

Mexiko: Migration macht während Covid-19 keine Pause

Die Militarisierung und Schliessung der Grenzen verhindern Migration nicht, sondern führen lediglich zur Nutzung gefährlicherer Routen. Dies zeigt sich in den Zahlen: Im ersten Trimester 2020 stiegen in Mexiko die Asylanfragen um ganze 33%. Die Ressourcen von MigrantInnenherbergen werden knapp, was diese an ihre Grenzen bringt. Im Bericht des Sonderberichterstatters zu den Menschenrechten von MigrantInnen wurde klar gezeigt, dass VerteidigerInnen der Rechte von MigrantInnen systematisch bedroht werden und nur wenig Schutz erhalten.  

In ihrer Intervention betonen PBI und Franciscans International, dass der UNO-Menschenrechtsrat die mexikanische wie auch die US-amerikanische Regierung dringend dazu auffordern soll, Abschiebungen zu stoppen, Alternativen zur Inhaftierung zu suchen sowie MigrantInnen und MRV zu schützen.

Journalistinnen in Honduras, Kolumbien und Mexiko sind durch ihre Arbeit gefährdet

Die Vereinigung für Demokratie und Menschenrechte in Honduras (ASOPODEHU) hat im Jahr 2020 schon mindestens fünf Angriffe auf Journalistinnen verzeichnet, die bisher ungestraft blieben. Die Nationalpolizei ist nach wie vor einer der Hauptaggressoren gegen diese Gruppe. Neben körperlichen Angriffen erleben Journalistinnen sexuelle Belästigung, Cyber-Angriffe, Verleumdungskampagnen und Drohungen. Zum Teil werden nicht nur sie selbst Opfer, sondern auch ihre Familien.

In Kolumbien sind die wiederholten Enthüllungen (u.a. durch die Zeitschrift Semana) von Fällen illegaler Geheimdienstarbeit der kolumbianischen Armee gegen MRV und JournalistInnen äusserst besorgniserregend. Die UNO-Hochkomissarin für Menschenrechte betonte in einer Erklärung, dass glaubwürdige JournalistInnen und MRV bei der Bekämpfung der Pandemie zentral sind. Sie können der Verbreitung von Falschinformationen entgegenwirken und helfen bei der Verbesserung der Corona-Massnahmen.

Im Juni erhielt die mexikanische Organisation Consorcio Oaxaca, die von PBI begleitet wird, eine Morddrohung im Zusammenhang mit der Aufklärung des Mordes an einer jungen Journalistin. Der Sonderberichterstatter für freie Meinungsäusserung hat auf die hohe Straflosigkeit bei Attacken auf JournalistInnen in Mexiko hingewiesen. Die Behinderung und Gefährdung von JournalistInnen in ihrer Arbeit verletzt also nicht nur ihre Rechte, sondern erschwert auch den Umgang mit Covid-19. 

Schutzlosigkeit von Bauerngemeinschaften in Honduras

Die Arbeitsgruppe zu Business und Human Rights präsentierte den Bericht zu ihrem Besuch in Honduras, in dem auf die negativen Auswirkungen von wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Menschenrechte hingewiesen wurde. In einem gemeinsamen Statement dazu, das von Berta Zúñiga Cáceres vorgetragen wurde, haben PBI, COPINH und ISHR auf die Straffreiheit der Drahtzieher des Mordes an Berta Cáceres und die Kriminalisierung und Schutzlosigkeit von VerteidigerInnen der Land- und Umweltrechte hingewiesen. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen können NGOs momentan nicht vor Ort Begleitschutz bieten. Viele Unternehmen hingegen erhalten trotz Corona-Restriktionen die nötigen Bewilligungen, um mit ihren Projekten fortfahren zu können, ohne dass dabei die betroffenen Gemeinschaften konsultiert werden.

Die Gruppe der NGOs betont die Notwendigkeit, entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Rechtsstaatlichkeit herrscht und verbindliche Instrumente vorhanden sind, die Unternehmen zwingen, sowohl national als auch international für Menschenrechte verantwortlich zu sein.

Statements von PBI und PartnerInnen

Links zu den einzelnen Sitzungen