Am 30. Januar 1948 wurde Mahatma Gandhi von einem fanatischen Hindu erschossen. Anlässlich des 60. Todestages gedenkt PBI dieses bedeutenden Friedensaktivisten, der sich unermüdlich für Gewaltfreiheit, Unabhängigkeit und Neutralität eingesetzt hat. Das Vorgehen von PBI stützt und beruft sich bis heute auf Gandhis Gedankengut und gewaltfreies Handeln. Täglich unterstützen PBI-Freiwillige mit gewaltfreien Mitteln Menschen, die sich in Konfliktgebieten für Frieden, Demokratie und Wahrheit einsetzen.
Mohandas Karamchand Gandhi wird am 2. Oktober 1869 in Porbandar (Provinz Gujarat) geboren. Seine Familie gehört der Händlerkaste an und lebt nach orthodoxer hinduistischer Tradition. Mit 14 Jahren wird Gandhi mit der gleichaltrigen Kasturbai verheiratet, verlässt aber kurz darauf sein Umfeld, um in Grossbritannien Rechtswissenschaften zu studieren. Nach abgeschlossenem Studium arbeitet er als Rechtsanwalt in Südafrika. Erst 1915 kehrt er nach Indien zurück, wo er als nationaler Führer anerkannt wird.
Das Konzept des gewaltfreien Widerstands
Mit seiner Strategie des gewaltfreien Widerstands, die er in den ersten 20 Jahren seiner Anwaltstätigkeit in Südafrika entwickelte, führte Gandhi in jahrzehntelangen Anläufen und mit immer neuen und neuartigen Mobilisierungsaktionen Indien zur ersehnten Unabhängigkeit.
Die britische Kolonialregierung war durchaus nicht so zivilisiert, wie immer wieder behauptet wird. Sie schreckte nicht vor brutaler Gewalt zurück: 1919 liess Brigadier-General Reginald Dyer während der grossen Massenproteste in Amritsar in die demonstrierende Menge schiessen: 379 Menschen wurden getötet, über 1000 verletzt. Gleichzeitig war Gandhi innerhalb der Unabhängigkeitsbewegung mit gewaltbereiten Anhängern konfrontiert; es gelang ihm jedoch, viele von ihnen dank seiner mutig-wirksamen Strategie in seinen gewaltfreien Kampf einzubinden.
Grundlegend für das Konzept des gewaltfreien Widerstands war Gandhis Erkenntnis, dass seelische oder geistige Kraft stärker als alle Gewalt ist. Gewalt führt in der Regel nur zu noch mehr Gewalt: Die Gewaltspirale dreht sich weiter. Indem man sich zwar widersetzt, jedoch lieber selber den Kopf hinhält und Gewalt auf sich nimmt, als wieder mit Gewalt zu reagieren, wird die Gewaltkette durchbrochen. Nach Gandhi war dies das beste Mittel, um den Engländern die Ungerechtigkeiten gegenüber der indischen Bevölkerung ins Gewissen zu rufen. Und damit kommt auch die Gewalt an ein Ende und Neues wird möglich.
Geradezu steinzeitlich wirkt demgegenüber die heutige weltweite Aufrüstungspolitik: Der Krieg gegen den Terrorismus sucht, Gewalt mit immer noch mehr Zerstörung zu besiegen und schafft dabei nur immer noch mehr Terroristen. Gewaltfreiheit dagegen weigert sich, den oder die GegnerIn als FeindIn zu sehen, den Menschen mit dem Bösen zu identifizieren und deshalb zu vernichten. Im Gegenteil: Wer eine gewaltfreie Haltung übt, ist sich bewusst, dass auch die Unterdrücker in ihrer Rolle, ihren Ängsten und Irrtümern gefangen sind, und dass es darum geht, sowohl Unterdrückte wie auch Unterdrücker zu befreien.
Satyagraha
Gandhi erfindet einen Sanskrit-Ausdruck für seinen Kampf: Satyagraha. Satya steht für die Liebe und Agraha (Beharrlichkeit) ist ein Synonym für Kraft. Unter Satyagraha versteht Gandhi somit «die Kraft, die aus der Wahrheit und der Liebe hervorgeht». Es geht also nicht nur um Gewaltfreiheit bzw. um Verzicht auf Gewalt, sondern gleichzeitig auch um das Einsetzen einer positiven Kraft, welche Gandhi die Kraft der Wahrheit und der Liebe nennt. Gandhi versteht Satyagraha als Haltung dem Menschen gegenüber allgemein, als grundlegendes Lebensprinzip; im damaligen politischen Kontext der Besetzung Indiens durch die britische Kolonialmacht entwickelte er daraus eine strategische Handlungsmethode.
«Die Gewalt bei der Wurzel packen»
Gandhi war revolutionär in seiner Schau der Zusammenhänge. Es war ihm sehr wohl bewusst, dass die Unabhängigkeit Indiens ohne demokratische Gesellschaft, wirtschaftliche Autonomie, religiöse Toleranz zwischen Hindus und Muslimen und Gleichwertigkeit der Benachteiligten (Unberührbare) nicht für alle gleichermassen wirklich Freiheit bedeutet. Deshalb wehrte er sich gegen eine Teilung Indiens – in Vorahnung der blutigen Massaker, die folgen würden. Deshalb nahm er auch demonstrativ Unberührbare in seinen Ashram auf und nahm dafür in Kauf, dass ihm prominente Gönner ihre Geldspenden entzogen. Lange vor dem Friedensforscher Johan Galtung vertrat Gandhi somit einen umfassenden Gewaltbegriff, indem er die Auswüchse der Gewalt auf ihre Ursachen, nämlich Armut, Not, Verzweiflung, Abhängigkeit und Unwissen zurückführte und zu ihrer Beseitigung aufrief.
Gandhi wagte es, Gewohnheiten und Ungleichheiten infrage zu stellen und sich mutig gegen damals geltende Normen aufzulehnen. Diese Zivilcourage zeichnet eigenständig denkende Menschen aus. Sie sind es, die Machtmissbrauch und menschenverachtenden Tendenzen die Stirn bieten können.
Gewaltfrei aber radikal
Das Neue an Gandhis Handeln war auch seine Verbindung von Radikalität und Gewaltfreiheit: Indem Gandhi mit seinem Zivilen Ungehorsam furchtlos seinen Landsleuten ins Gefängnis voranging, löste er eine ungeheure Welle des Mutes aus: Tausende brachen 1931 das Salzmonopol der Engländer und wanderten ins Gefängnis: Auf dem Höhepunkt der Salzkampagne waren 70 000 InderInnen inhaftiert – eine gewaltlose Auseinandersetzung mit der britischen Kolonialregierung, die dieser deutlich machte, dass ihre Tage gezählt waren.
Gandhi glaubte, dass gute Ziele nur durch gute Mittel erreicht werden können – und dass umgekehrt der Weg schon das Ziel ist. An jedem einzelnen Menschen liegt es, seinen Teil der Verantwortung für eine friedliche Welt zu übernehmen, und damit seinen Baustein zu einer menschlicheren Gesellschaft beizutragen.
Gandhis Idee einer «Friedensbrigade»
Bereits nach den Unruhen von Mumbai im Jahr 1921 hat Gandhi die Idee, einen Freiwilligen-Korps (Volunteer Corps) zu gründen und den Kongress in eine gewaltfreie Armee (Non-violent Army) umzuwandeln. Diese Idee verfolgt er 1938 mit dem Projekt, eine Friedensarmee (Peace Brigade) zu gründen, weiter. In die Realität umgesetzt wird ein Teil dieses Projekts erst 1957 mit der Gründung der Shanti Sena (Friedensarmee) durch Vinoba Bhave, dem spirituellen Nachfolger Gandhis. Mehrere Tausend Shanti Sainiks nahmen bei Strassenunruhen zwischen Hindus und Moslems eine neutrale Position ein und versuchten, zwischen den zwei Konfliktparteien zu vermitteln. Zu den Aufgaben der Friedensbrigade gehörte auch die Verbreitung von Informationen sowie Versöhnungs- und Aufbauarbeit in zerstörten Stadtteilen.
PBI – in Gandhis Fussspuren
Seit ihren Anfängen beruft sich PBI auf Gandhi und auf die Shanti Sena. PBI unterstützt mit gewaltfreien Mitteln Menschen und Gruppen, die ihrerseits gewaltfrei nach Konfliktlösungen suchen und für ihre Rechte einstehen.
In vielen Ländern sind Menschen, die sich gewaltfrei für die Verteidigung der Menschenrechte und für Frieden und Gerechtigkeit einsetzen, in Lebensgefahr. PBI entwickelte das Konzept der Schutzbegleitung (Protective Accompaniment), d.h. sie schickt internationale neutrale Freiwillige in Konfliktgebiete, wo diese MenschenrechtsverteidigerInnen und die bedrohte lokale Zivilbevölkerung begleiten. Die «menschlichen Schutzschilder» oder «unbewaffneten Bodyguards» wirken als Vorbeugung und Abschreckung von Gewalt und schaffen Raum für politische Arbeit von Friedens- und Menschenrechtsorganisationen. PBI bleibt jedoch neutral: Die Freiwilligen von PBI greifen niemals direkt in Konfrontationen ein. Nebst der Schutzbegleitung bietet PBI Trainings in Friedenserziehung und zu Schutz- und Sicherheitsfragen an. Auch Dialoginitiativen und eine generelle Informationsarbeit gegenüber den Konfliktparteien werden zur Deeskalation und zur Prävention gewaltförmiger Konflikte eingesetzt.
Heute ist PBI Vorzeigebeispiel für das sogenannte Konzept der «Proactive Presence» und hat hierfür 2001 den «Martin Ennals Award» gewonnen.
Quellen:
07.02.2012
Treffen der Regionalgruppe Luzern
17.03.2012 - 18.03.2012
Training Schweiz - der erste Schritt ins PBI-Team
Margaret Sekaggya, UNO-Sonderberichterstatterin für Menschenrechts-VerteidigerInnen