Guatemala 2001

Menschenrechte

Straflosigkeit - Zugang zu Rechtssprechung

Keine Strafe ohne Gesetz! Keine Strafe trotz Gesetz!

Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter sind schlimm genug. Noch verheerender ist, wenn sie nicht juristisch belangt werden. Für die Betroffenen und deren Angehörigen bedeutet Straffreiheit für die Täter viel Ungewissheit und ständige Angst vor weiteren Taten.

Ungenügende Verfolgung und Bestrafung von Menschenrechtsverbrechen ist in allen fünf PBI–Projektländern ein zentrales Thema. Organisationen, die sich entweder politisch gegen Straflosigkeit einsetzen, Rechtsberatung für Opfer anbieten oder Ausgrabungen von Massengräbern durchführen sind aufgrund ihres Engagements Bedrohungen ausgesetzt. Darum begleitet PBI über 40 Organisationen, die sich für ein Ende der Straflosigkeit und den Zugang zur Rechtssprechung stark machen.

Was heisst Straflosigkeit?

Straflosigkeit ist ein weiter Begriff, der unterschiedliche rechtliche Bereiche umfasst. Die UNO-Menschenrechtskommission definiert «Straflosigkeit» als die Unmöglichkeit, die Täter von Zuwiderhandlungen de jure oder de facto zur Rechenschaft zu ziehen – ob in strafrechtlichen, zivilrechtlichen, administrativen oder disziplinarischen Verfahren. Straflosigkeit kann verschiedene Formen annehmen. Ermittlungen, die zu einer Anklage führen könnten, werden erst gar nicht unternommen. Täter werden nicht verhaftet, nicht vor Gericht gestellt, oder erhalten, falls für schuldig befunden, keine angebrachte Strafe. Opfern und deren Angehörigen kommt keine Entschädigung zu Gute.

Besonders betroffen vom fehlenden Zugang zur Rechtssprechung sind sozial schwache und diskriminierte Gruppen, wie Frauen und Indigene. In Guatemala zum Beispiel wird die Straflosigkeit bei Frauenmorden (Feminizid) auf nahezu 100% geschätzt. Marginalisierte Gruppen haben weder die nötigen finanziellen Mittel noch andere privilegierte Zugänge zum Staatsapparat, die nötig wären, um ihre Rechte einzufordern. Dies gilt insbesondere für Länder mit hoher Straflosigkeit, da der nicht funktionierende Rechtsstaat oft von Korruption und Klientelismus begleitet wird.

Verheerende Folgen

Die Folgen von ungestraften Menschenrechtsverbrechen sind weitgreifend. Täter laufen frei herum und bekleiden oft weiterhin politische und militärische Ämter. Dadurch erfahren Betroffene doppeltes Leid: Nicht genug, dass sie weder eine symbolische noch eine materielle Entschädigung erhalten, müssen sie ständig mit Verfolgung und Repression rechnen. Des Weiteren hält die Aussicht auf Straflosigkeit niemanden von weiteren Taten ab und kann sogar ermutigend wirken.

Ein defizitäres Rechtssystem ist ein fruchtbarer Boden für Straflosigkeit und verhindert die demokratische Entwicklung der Gesellschaft. Zudem fördert es das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den Behörden. Viele Betroffene ziehen es vor, keine Anklage zu erheben, da sie dies eher weiteren Drohungen aussetzt, als dass davon ein rechtskräftiges Urteil zu erwarten wäre.

Situation in Postkonfliktländern

Insbesondere in Ländern, die mit den Nachwehen eines Bürgerkrieges zu kämpfen haben, werden die mutmasslichen Verantwortlichen der Gräueltaten kaum je zur Rechenschaft gezogen. Opfer sowie deren Angehörige sind sich selbst überlassen, ohne dass sie Genugtuung erhielten. Auch wenn der Konflikt in den meisten PBI-Projektländern offiziell beendet ist, bestehen weiterhin unterschwellige Spannungen und die Gesellschaft ist gezeichnet von gegenseitigem Misstrauen.

Straflosigkeit wird oft mit Wahrheits- und Versöhnungskommissionen in Verbindung gebracht. Nach Konflikten kommt ihnen die Rolle zu, Tatsachen aufzudecken und so zur Konfliktlösung beizutragen. Diese Instrumente umgehen die bestehenden rechtlichen Staatsstrukturen und Tätern wird im Vornherein Amnestie versprochen. Dies kann im Positiven dazu beitragen, dass Beteiligte die Waffen niederlegen und Fakten auf den Tisch kommen. Problematisch erweist sich dieses Instrument jedoch, wenn es keinerlei Sanktionen für die Täter vorsieht und die Opfer weder eine symbolische noch eine materielle Genugtuung erhalten.


Neue Lösungsansätze in Guatemala

Im Januar 2008 hat die internationale Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist einerseits die Säuberung des Staatsapparates von der Infiltrierung illegaler Gruppierungen, die mit gewalttätigen Mitteln Sicherheit und Ordnung nach eigenem Gutdünken herstellen. Andererseits sollte sie das Justizsystem untersuchen, um in Zukunft die Verfolgung von Gewalttätern – unabhängig von deren Stellung - zu gewährleisten. Die CICIG ist eine neue Initiative der UNO, die im Gegensatz zu bestehenden internationalen Gerichtshöfen direkt mit dem lokalen Justizsystem zusammenarbeitet. Das CICIG-Mandat war ursprünglich auf zwei Jahre beschränkt, wurde nun jedoch um zwei weitere Jahre bis zum 4. September 2011 verlängert (siehe PBI-News vom 04.05.2009).

> Zwischenbericht über Aktivitäten der CICIG


Schwierige Vergangenheitsbewältigung in Nepal

In Nepal ist die Aufklärung begangener Menschenrechtsverbrechen noch nicht vorangekommen. Polizei- und Justizsystem sind sehr schwach und die nun regierende maoistische Partei zeigte bisher kein Interesse an Vergangenheitsaufarbeitung, da sie selbst auch Täter in den eigenen Reihen hat, die von der Straflosigkeit profitieren. Eine Aufklärung ist aber dringend nötig, um einen dauerhaften Frieden in dem von politischen, sozialen und ethnischen Spannungen gezeichneten Land zu sichern.


Erfolge in Aceh (Indonesien)

In der indonesischen Provinz Aceh hat sich die Lage für MenschenrechtsverteidigerInnen aufgrund der Stärkung des Rechtssystems verbessert. Das Memorandum of Understanding (MoU), das 2005 von der Indonesischen Regierung und dem Free Aceh Movement (GAM) unterzeichnet wurde, sah die Bildung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission sowie eines regionalen Menschenrechtsgerichtshofs vor. Letzterer nahm 2006 seine Arbeit auf. PBIs Partnerorganisationen in der Region haben seither erneutes Vertrauen in die Justizbehörden gewonnen. Ihre Sicherheitssituation hat sich soweit stabilisiert, dass PBI im Mai 2008 ihr Projekt in Aceh für beendet erklären konnte.


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