Rechte der indigenen Völker

Die Rechte der indigenen Völker sind in allen fünf PBI-Projekten Guatemala, Mexiko, Kolumbien, Nepal und Indonesien ein zentrales Thema, da es in all diesen Ländern indigene Bevölkerungsgruppen gibt, die unter Diskriminierung und Marginalisierung leiden.

Es gibt keine allgemeingültige Definition für Indigene. Die Erklärung der Rechte der indigenen Völker, die von der UNO-Generalversammlung am 13. September 2007 verabschiedet wurde, verzichtet denn auch auf eine Definition, mit der Begründung dass eine solche schon zu oft von aussen aufgezwängt wurde. Gewisse Kriterien sind dennoch aufschlussreich. Die hier vorgestellten Punkte orientieren sich an einem Bericht von Erika-Irene Daes, der langjährigen Vorsitzenden der UNO-Arbeitsgruppe über indigene Bevölkerungen. Sie erwähnt als Erstes die «Erstnutzung oder -besiedlung» eines bestimmten Gebietes. Ein weiterer Punkt ist die freiwillige Bewahrung kultureller Besonderheit, die sowohl Bereiche wie Sprache, Religion und spirituelle Werte als auch die Gesellschaftsorganisation, Produktionsweisen und Institutionen betreffen kann. Ein weiteres Kriterium sind Selbstidentifikation und Anerkennung durch andere als eine distinkte Gemeinschaft. Schliesslich machen Indigene oft eine Erfahrung von Unterdrückung, Marginalisierung und Enteignung.

Häufige Konflikte

Indigene Völker leben häufig in ressourcenreichen Gebieten, was Konflikte um Landrechte und Landnutzung nach sich zieht. In diese Konflikte sind sowohl Regierungsbehörden, Polizei und Armee, als auch private Unternehmen involviert. Für Indigene bedeutet der Verlust des Bodens das Verlieren jeglicher Lebensgrundlage. Der erschwerte Zugang zu Bildung und die soziale Marginalisierung macht es für sie noch schwieriger, sich in einem neuen Umfeld zu Recht zu finden. Von der Regierung werden sie meistens völlig im Stich gelassen.

Auch der Kampf für Selbstbestimmungsrechte ist ein zentrales Thema. Grundlegend ist das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC), das im Artikel 19 der Erklärung der Rechte der indigenen Völker festgeschrieben ist. Obwohl dieses Recht auch in Guatemala und Mexiko gesetzlich verankert ist, wird es sowohl von staatlicher Seite als auch von privaten Unternehmen oft missachtet.

Mexiko

Mexikos Bevölkerung ist von grossen sozialen Ungleichheiten geprägt, wobei indigene Gruppen besonders stark von sozialer, wirtschaftlicher und politischer Ausgrenzung betroffen sind. Der Konflikt zwischen der indigenen Bevölkerung und den staatlichen Behörden ist in Mexiko immer noch aktuell. Die Militärpräsenz in Chiapas, Guerrero und Oaxaca führt zu gravierenden Missbräuchen und auch die nationale Polizei ist an Menschenrechtsverletzungen beteiligt.

Im Bundesstaat Guerrero begleitet PBI Mitglieder des TLACHINOLLAN Menschenrechtszentrums, dessen Arbeitsschwerpunkt die Sicherstellung der Rechte von 17 indigenen Gemeinden der Region Montaña Alta ist. Etwa 300´000 Einwohner in 600 Gemeinden gehören verschiedenen indigenen Gruppen dieser Region an. Sie gehören zu den ärmsten des Landes und sind schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Da das Zentrum mehrere sehr delikate Fälle bearbeitet, fragte TLACHINOLLAN PBI um Begleitung an. Einer dieser Fälle befasst sich mit der Vergewaltigung von zwei indigenen Frauen durch Soldaten der mexikanischen Armee. Andere Fälle betreffen Einschüchterung, Erpressung, Autoritätsmissbrauch, Folter und Entführung von Indigenen aus der Region.

Guatemala

Obwohl die indigene Bevölkerung 60% der Gesamtbevölkerung Guatemalas ausmacht, leidet sie unter sozialer und politischer Diskriminierung. Das Land ist geprägt von tiefen sozioökonomischen Ungleichheiten, die stark durch die ethnische Herkunft geprägt sind. Verteilung und Legalisierung des Landbesitzes sind nach wie vor zentrale Probleme. Zudem werden in den indigenen Gebieten vermehrt Grossprojekte, zum Beispiel im Bergbau, oder Wasserkraftwerke, geplant und gebaut.

Die von PBI begleitete Zentrale Bauernkommission Chortí Nuevo Día - Mitglied der Agrarplattform - arbeitet in den Gemeinden Camotán, Jocotán, Olopa und San Juan Hermita im Departement Chicimula. In Koordination mit anderen lokalen Organisationen führen sie Fortbildungen  für die indigenen Gemeinden in den Themen Bauernökonomie, Umwelt, Recht und Territorium durch. Im Jahr 2006 hat Nuevo Día von Bauprojekten für drei Wasserwerke erfahren: «El Orégano» und «Caparjá» sollen beide im Río Grande im Bezirk Camotán errichtet werden und sind Projekte des Unternehmens «Elektrizitätserzeugung und Management von natürlichen Ressourcen Die Drei Mädchen GmbH». Das dritte Wasserkraftwerk «El Puente» in Jocotán ist ein Projekt des Unternehmens «Saubere Stromerzeugung von Guatemala GmbH». Nuevo Día infomiert die ländlichen Gemeinden über diese Wasserkraftprojekte und deren Umweltauswirkungen, wie auch über die kollektiven Rechte der indigenen ländlichen Dörfer. Im Zusammenhang mit dieser Aufklärungsarbeit wurden schon verschiedene Mitglieder von Nuevo Día angegriffen. Im Oktober 2009 wurden verschiedene Gemeinschaftsführer in Camotán und Jocotán ermordet. PBI nimmt diese Ereignisse mit grossem Bedauern zur Kenntnis und bleibt aufmerksam gegenüber der Zunahme der Gewalt in diesen Gegenden.

Kolumbien, Nepal, Indonesien

Auch in Kolumbien, Nepal und Indonesien sind die Rechte der Indigenen, oft in Verbindung mit Landrechten, ein zentrales Thema. In Kolumbien steht die Ökumenische Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (CIJP) in ständiger Begleitung von PBI. Die CIJP begleitet ihrerseits die Gemeinde für Selbstbestimmung, Leben und Würde (CAVIDA), die von 1500 vertriebenen Afro-KolumbianerInnen im Jahre 2001 gegründet wurde, mit dem Ziel in ihrem ursprünglichen Land im Bassin des Cacarica Flusses eine humanitäre Zone aufzubauen. In Indonesien setzen sich Umweltorganisationen wie das von PBI begleitete Forum von NGOs im Umweltbereich (WALHI) gegen die Abholzung der natürlichen Wälder zur Biotreibstoffgewinnung ein. Indigene Gemeinschaften sind davon besonders stark betroffen. (Mehr zu diesem Thema erfahren Sie  im Interview mit Gisela Cañas Uribe).

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