Konflikt wurzelt in der Marginalisierung der indigenen Bevölkerung
Die Bevölkerung Mexikos ist von grosser sozialer Ungleichheit geprägt. Armut und Marginalisierung treffen die indigene Bevölkerung ungleich stark. Im Rahmen des indigenen Widerstandes gegen die Diskriminierung und Vernachlässigung seitens des Staates fand die Unzufriedenheit am 1. Januar 1994 Ausdruck im zapatistischen Aufstand im Bundesstaat Chiapas. Dieser erregte beträchtliche internationale Aufmerksamkeit, eine konkrete Verbesserung der Lebensgrundlage der indigenen Bevölkerung blieb jedoch aus. Der Konflikt besteht bis heute insbesondere in den südlichen Bundesstaaten Mexikos weiter.
Militarisierung und Straflosigkeit beeinträchtigen Menschenrechte
Die massive Militärpräsenz, die sich als Antwort der Zentralregierung auf verschiedenste Nachfolgeaufstände in den Bundesstaaten Chiapas, Guerrero und Oaxaca eingestellt hat, führt laut den MenschenrechtsverteidigerInnen in der Region regelmässig zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Drohungen, illegale Durchsuchungen, Vertreibungen, Vergewaltigungen und seit 2006 vermehrt Entführungen und aussergerichtliche Hinrichtungen haben schwerwiegende Folgen innerhalb der indigenen Gemeinden. Sie führen zu internen Spaltungen, Brüchen in der Sozialstruktur und einer noch stärkeren Marginalisierung.
Laut dem Militärgesetz fallen von Armeeangehörigen begangene Verbrechen in den Zuständigkeitsbereich der Militärjustiz (fuero militar). Diese Regelung hat zur Folge, dass rund 89% der von den Sicherheitskräften begangenen Menschenrechtsverletzungen ungesühnt bleiben. Eine Grosszahl der vermeintlichen Opfer, die auf der Aufklärung ihres Falls bestehen, müssen daher den beschwerlichen Weg zum Interamerikanischen Strafgerichtshof gehen, um Gerechtigkeit zu erlangen.
Kampf gegen Drogenmafia als Vorwand für rechtswidrige Festnahmen
Seit 2006 ist Felipe Calderón der christdemokratisch-konservativen Partei PAN Staatspräsident. Calderón wird eine bestenfalls undurchsichtige Menschenrechtspolitik nachgesagt: MenschenrechtsverteidigerInnen beklagen, dass rechtswidrige Festnahmen und Folter von zivilrechtlich engagierten Personen oftmals mit dem Kampf gegen das organisierte Verbrechen gerechtfertigt wird.
Kritik von internationalen Instanzen zunehmend hörbar
Im Februar 2009 prüfte der UNO-Menschenrechtsrat die Situation in Mexiko und kam zum Schluss, dass Praktiken wie Folter, willkürliche Verhaftungen, Kriminalisierung von gewaltlosen AktivistInnen sozialer Bewegungen sowie die anhaltende Straflosigkeit die grössten Herausforderungen für eine Verbesserung der Menschenrechtslage darstellen. Der mexikanische Staat hat sich mit der Kritik nur teilweise einverstanden erklärt. Inwiefern er bereit ist, zu einer Verbesserung der Lage beizutragen wird sich insbesondere in seiner Bereitschaft, den auferlegten Massnahmen des interamerikanischen Strafgerichtshofes zur Bekämpfung der Straflosigkeit Folge zu leisten, zeigen.
04.02.2012
Info-Nachmittag PBI/PWS in Zürich
07.02.2012
Treffen der Regionalgruppe Luzern
Bischof Medardo Gómez