Gedenkmarsch am 25. November in Oaxaca

Der lange Schatten des Lehreraufstandes von Oaxaca

Die Drohungen und Übergriffe gegen das im südlichen Mexiko tätige Komitee 25. November nahmen im Jahr 2009 erneut zu. Gegen Ende des Jahres hatte sich die Situation derart zugespitzt, dass die Begleitschutzorganisation Peace Brigades International (PBI) auf Anfrage des Komitees deren Begleitung aufgenommen hat. Das nach dem Tag der blutig niedergeschlagenen Proteste in der Stadt Oaxaca im Jahr 2006 benannte Komitee bietet im gleichnamigen Bundesstaat Rechtshilfe für Opfer von Verbrechen, die mutmasslich von staatlichen Sicherheitskräften begangen wurden. Die Begleitung von PBI konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung der AnwältInnen, welche die emblematischen Fälle Oaxaca, Juan Manuel Martínez und Marcelino Coache bearbeiten.

Der Fall Oaxaca

Der südmexikanische Bundesstaat Oaxaca bildet zusammen mit den Staaten Guerrero und Chiapas das sogenannte Armutsdreieck Mexikos. Die drei Staaten sind aufgrund ihrer hohen Armutsrate und der starken Marginalisierung von indigenen Bevölkerungsgruppen seit jeher Zentrum von indigenen und sozialen Protestbewegungen. In der Stadt Oaxaca entwickelte sich 2006 aus einem Protest der Lehrergewerkschaft ein Protestaufstand der  Volksversammlung der Bevölkerung Oaxacas APPO, der sich weit über die Stadtgrenzen hinaus zog. Nachdem die APPO mehrere Monate weite Teile der Stadt kontrollierte, Strassensperren errichtete und TV- und Radiostationen besetzt hielt, wurde der Aufstand am 25. November 2006 durch massiven Einsatz von Einheiten der Spezialpolizei (Policía Federal Preventiva PFP) und der Armee niedergeschlagen. Diese Repression forderte knapp 30 Tote und Hunderte von Verletzten. Weiter kam es zu einer Vielzahl illegaler Verhaftungen, Entführungen und Folterungen.  Als Folge dieses – in den Augen vieler Menschenrechtsorganisationen - unverhältnismässigen Einsatzes der staatlichen Sicherheitskräfte trieben zivile und soziale Organisationen einen Prozess vor dem höchsten Gerichtshof von Mexiko SCJN gegen den Gouverneur von Oaxaca, Ulises Ruiz, voran. Das Komitee 25. November trug zusammen mit der Vereinigung demokratischer Anwälte ANAD die Beweise zusammen und dokumentierte systematisch die im von Mai 2006 bis Juli 2007 andauernden sozialen Konflikt begangenen Menschenrechtsverletzungen. Am 14. Oktober 2009 verabschiedete der SCJN im so genannten Caso Oaxaca schliesslich eine Resolution. Diese zeigt die Verantwortlichkeit des Gouverneurs von Oaxaca für gravierende Menschenrechtsverletzungen auf, die im Rahmen der Aufstände von Staatspolizei und Militär begangen wurden. Weiter hält die Resolution fest, dass in der Verfassung von Mexiko verankerte Individualrechte, unter anderen das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Zugang zu Information in diesem Fall verletzt wurden.

Der Strafprozess gegen Juan Manuel Martínez Moreno

Freilassung von Juan Manuel Martínez

Martínez Moreno stand während zwei Jahren unschuldig unter dem Verdacht, den US-amerikanischen Journalisten Bradley Will am 27.10.2006 an einer öffentlichen Protestkundgebung erschossen zu haben. Martínez wurde zwei Jahre nach dem Vorfall, im Oktober 2008, verhaftet. Während seiner Gefangenschaft erhielten er und seine Familie wiederholt Drohungen aus den Kreisen der mutmasslichen Attentäter. Aufgrund mangelnder Beweise wurde Martínez am 31. Dezember 2009 freigesprochen und hätte am 15. Januar 2010 entlassen werden sollen. Die Freilassung verzögerte sich jedoch aufgrund eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens seitens der Generalverwaltung der Republik Mexiko. Gross war die Freude beim Komitee 25. November, das während der Zeit seiner Gefangenschaft unaufhörlich seine Unschuld zu beweisen versuchte, als Martínez am 18. Februar 2010 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Für Alba Cruz, Anwältin von Martínez, repräsentiert dieses Beispiel einen emblematischen Fall von mangelnder Rechtsstaatlichkeit in Mexiko: Zu keinem Moment hätten genügend Beweise gegen ihren Mandaten vorgelegen. Cruz erklärt stattdessen, dass Wills Angehörige Druck auf die mexikanischen Behörden gemacht hätten, den Fall möglichst rasch aufzuklären und die Täterschaft zur Rechenschaft zu ziehen. Sie vermutet, dass der auf kommunaler Ebene engagierte Martínez in dieser Situation als Sündenbock herhalten musste.

Alba Cruz

Interview mit Alba Cruz

Alba Cruz ist eine der AnwältInnen des Komitees 25. November.  Ihre Arbeit geniesst in Mexiko wie auch auf internationaler Ebene grosse Anerkennung. Anfang Februar 2010 weilte sie für eine Konferenz der Hilfswerke, für Netzwerkgespräche mit internationalen Partnerorganisationen und für Advocacy-Treffen mit politischen Behörden einige Tage in Europa, so auch in der Schweiz. Die Annahme des Falles von Juan Manuel Martínez Moreno brachte für Cruz viele Schwierigkeiten mit sich. So wurde auch sie Opfer von Übergriffen und Drohungen. Ihr Glaube an die Unschuld von Martínez haben Cruz jedoch motiviert gegen diese Art von Ungerechtigkeit, die leider in Oaxaca – wie in ganz Mexiko – endemisch ist, anzukämpfen. Als Folge ihrer kontinuierlich prekären Bedrohungssituation wurden Cruz und weiteren sieben AnwältInnen des Komitees von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) am 21. Juli 2007 Schutzmassnahmen gewährte. Mit diesem Schritt legte die CIDH die Verantwortlichkeit der Sicherheit dieser Personen in die Hände des Staates. Die Massnahmen bestehen bis anhin aus dem Abgeben von Mobiltelefonen mit einer Nummer, die im Falle von akuter Bedrohung gewählt werden kann – eine Nummer jedoch, unter welcher oft niemand erreichbar ist. Ungeachtet dieser – bei weitem ungenügenden – Massnahme und der Erhöhung des Profils der Betroffenen durch die internationale Aufmerksamkeit, sind die AnwältInnen weiter Repressionen ausgesetzt, die ihre Sicherheit beträchtlich beeinträchtigen. PBI geht davon aus, dass die internationale Schutzbegleitung in dieser Situation eine positive Wirkung auf die Sicherheit der Bedrohten hat.

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