Schliessung des Indonesien-Projekts

Öffentliche Stellungnahme von Peace Brigades International (PBI) zur Einstellung der derzeitigen Tätigkeiten des Indonesien-Projekts

Januar 2011

Peace Brigades International (PBI) gibt hiermit offiziell die Schließung der derzeitigen Phase seiner Tätigkeiten in Indonesien bekannt. Dies geschieht auf Grund einer Reihe von Herausforderungen und Beschränkungen, die unsere Möglichkeiten, bedrohte MenschenrechtsverteidigerInnen effektiv zu schützen, im letzten Jahr ernsthaft eingeschränkt haben. Der Rückzug von PBI bedeutet den Rückzug der letzten internationalen Menschenrechtsorganisation aus Papua, nachdem auch andere Organisationen ihre Arbeit eingestellt hatten, als die Einschränkungen zu gross wurden.

PBI - seit über 10 Jahren vor Ort

PBI ist seit über zehn Jahren in Indonesien vor Ort und hat während dieser Zeit wertvolle Schutz- und Friedensarbeit mit MenschenrechtsverteidigerInnen und lokalen Organisationen geleistet. PBI war in verschiedenen Teilen des Landes präsent, darunter auch in Aceh und Papua. Wir haben die Kooperation mit Vertretern des indonesischen Staates stets sehr geschätzt und begrüsst. Für die Fortsetzung unserer Begleitarbeit konnte leider das nötige Mass an Zusammenarbeit nicht aufrecht erhalten werden - ein Umstand, den wir sehr bedauern.  

Erschwerte Bedingungen für MenschenrechtsverteidigerInnen

PBI ist sich bewusst, dass die Entscheidung, das Land zu verlassen, das Risiko für MenschenrechtsverteidigerInnen erhöhen könnte. Obwohl die indonesische Regierung im Bereich der Menschenrechte in den letzten zwölf Jahren Fortschritte gemacht hat, gibt es immer noch MenschenrechtsverteidigerInnen, die auf Grund ihrer Arbeit mit Drohungen konfrontiert sind. Das gilt insbesondere für Papua.

Signatarstaat internationaler Menschenrechtskonventionen

PBI vertraut darauf, dass die indonesische Regierung ihren Verpflichtungen als Zeichner und Mitglied mehrerer internationaler Menschenrechtskonventionen¹ nachkommen wird: MenschenrechtsverteidigerInnen in ganz Indonesien zu schützen und Menschenrechtsorganisationen sowie nationalen und internationalen Journalisten uneingeschränkten Zugang nach Papua zu gewähren.

PBI setzt sich weiterhin ein

PBI bleibt dem Wohlergehen indonesischer MenschenrechtsverteidigerInnen verpflichtet und unterstützt unerschütterlich die weitergehenden Bemühungen unserer KollegInnen in der Menschenrechtsbewegung sowie all jener in der internationalen Gemeinschaft, die für ihre Sicherheit und ihren Schutz arbeiten.

Derzeit prüfen wir, ob die Umstände es erlauben und welche Möglichkeiten es gibt, unsere Arbeit in Indonesien wieder in effektiver Art und Weise aufzunehmen.

Kontakt:

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Team PBI-Schweiz


[1]  International Covenant on Civil and Political Rights (1966); International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (1966); International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (1965); Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (1979); Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman and Degrading Treatment (1984); Convention on the Rights of the Child (1989); International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance (2006): unterzeichnet im September 2010, aber noch nicht ratifiziert.


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Margaret Sekaggya, UNO-Sonderberichterstatterin für Menschenrechts-VerteidigerInnen

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